Arbeitsmedizinische Vorsorge

DGUV-Grundsätze, Vorsorge nach ArbMedVV

Bis 2013 war die Arbeitsmedizinische Vorsorge durch das DGUV-Werk "DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen" geregelt. In diesem Werk wurden die Gefährdungsarten durchnummeriert, wodurch sie ihre "klassischen", vielerorts noch immer verwendeten Kürzel erhalten haben, die "G-Untersuchungen": G20 für Lärmarbeit, G24 für Hautgefährdung, G25 für Stapler- und Krantätigkeiten, G37 für Bildschirmarbeiten, um hier die häufigsten Anlässe für arbeitsmedizinische Vorsorgen zu nennen.

 

Diese DGUV-Grundsätze wurden von der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) 2008 bzw. endgültig 2013 ersetzt, vieles ist jedoch gleich geblieben. Noch immer müssen Sie bei unterschiedlichen Anlässen Ihren Mitarbeitern Vorsorge anbieten (Angebotsvorsorge) bzw. sie sogar dazu verpflichten (Pflichtvorsorge). Selbst wenn eigentlich keine arbeitsmedizinische Vorsorge vorgesehen ist, kann es notwendig sein, Ihren Mitarbeitern ein Betriebsarztgespräch zu ermöglichen (Wunschvorsorge).

 

Die Betriebsärzte des bazAS können alle arbeitsmedizinischen Vorsorgen in Ihrem Betrieb durchführen.

Gut zu wissen:

 

Die Betriebsärzte des bazAS können alle arbeitsmedizinischen Vorsorgen in Ihrem Betrieb durchführen - vor Ort und unkompliziert.

Arbeitsmedizinische Vorsorge für gesündere Mitarbeiter

Arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Vermeidung von Berufskrankheiten und dreht sich primär um die Gefährdung, weshalb sie veranlasst wurde. Bei Lärmarbeit ("G20") wird ein Hörtest durchgeführt und zu Gehörschutz beraten, bei Bildschirmarbeit ("G37") ein Sehtest und eine Beratung zur Bildschirmarbeitsplatzergonomie, bei den diversen Lungenvorsorgen (z.B. "G1", "G23"...) eine Lungenfunktion sowie eine Beratung zum Schutz vor Lungenerkrankungen.

 

Doch wie kann die arbeitsmedizinische Vorsorge auch zur allgemeinen Gesundheitsvorsoge beitragen?

 

Dies wurde zuletzt in der Arbeitsmedizinischen Regel (AMR) 3.3 "ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge" geregelt. Hier sind viele weitere Themen aufgeführt, die im Vorsorgegespräch zwischen Arzt und Mitarbeiter angesprochen werden sollen. All diese Maßnahmen dienen dem Zweck, Ihre Mitarbeiter so lange und gut wie möglich beschäftigungsfähig zu halten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.