arbeitsmedizinische Grundbetreuung

Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz-Ausschuss (ASA), Betriebsbegehung

Zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) bzw. dem Sicherheitsingenieur ist der Betriebsarzt zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes. Aufgrund dieser zentralen Bedeutung ist die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsmediziner und Sicherheitsfachkraft in der Arbeitsschutzgesetzgebung fest verankert. Beide sind zwingend Mitglieder im Ausschuss für Arbeitssicherheit, der in der Regel viermal jährlich zusammenkommt, um Sicherheits- und Gesundheitsthemen Ihres Betriebes zu besprechen.

 

Mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit führt Ihr Betriebsarzt Sicherheitsbegehungen durch, um sich die nötige Arbeitsplatzkenntnis zu verschaffen. Diese benötigt er bei der Unterstützung zur Erstellung und Pflege Ihrer Gefährdungsbeurteilungen, für Arbeitsplatzanalysen sowie zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge.

Beratung zu Arbeitgeberpflichten im Arbeitsschutz

Für den betrieblichen Arbeitsschutz gilt eine Fülle an Regularien. Es gibt Gesetze und Verordnungen und die aus diesen Verordnungen abgeleiteten Technischen Regeln. Hinzu kommt das Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherungen (der Berufsgenossenschaften bzw. der Kommunalen Unfallversicherung). Für die Tätigkeit des Betriebsarztes gelten außerdem die Arbeitsmedizinischen Regeln und Empfehlungen.

 

Aufgabe von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit ist es, Sie zu diesen Regularien zu beraten. Wir informieren Sie über Gebote und Verpflichtungen, sodass Sie den Überblick behalten. Wir sind diesbezüglich natürlich nur beratend tätig - letztlich bleibt es immer Entscheidung des Arbeitgebers, welche Regeln er mit welchen Maßnahmen umsetzen will.

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist gesetzlich vorgeschrieben und muss allen Mitarbeitenden angeboten werden, die in den letzten 12 Monaten mindestens 6 Wochen krankgeschrieben waren. Angesichts einer immer älter werdenden Belegschaft gewinnt die erfolgreiche Wiedereingliederung vorerkrankter Mitarbeiter zunehmend an Bedeutung. Ein gut durchdachter BEM-Prozess kann dazu beitragen, den Krankenstand in Ihrem Unternehmen zu senken und die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern. Mit unserer umfassenden Erfahrung unterstützen wir Sie dabei, einen effektiven BEM-Prozess in Ihrem Unternehmen zu etablieren und zu optimieren. Bei Bedarf können wir Ihnen auch einen überbetrieblichen BEM-Berater zur Verfügung stellen.

Unterstützung bei der Prozessgestaltung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement

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