Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das Arbeitsschutzgesetz regelt Arbeitgeber- und Arbeitnehmerpflichten im Arbeitsschutz. Wichtige Inhalte sind z.B. die Gefährdungsbeurteilung (seit 2013 auch mit psychischen Gefährdungen) sowie der Leitsatz, Gefahren möglichst an ihrem Ursprung zu bekämpfen.

Arbeitssicherheits-gesetz (ASiG)

Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit und  beschreibt deren Aufgaben und Pflichten. Hier ist z.B. erwähnt, dass JEDER Arbeitgeber (Kleinbetriebe sind hier nicht ausgenommen) einen Betriebsarzt zu bestellen hat.

Die ArbMedVV regelt die arbeitsmedizinische Vorsorge und ersetzt damit die "DGUV Grundsätze für Arbeitsmedizinische Untersuchungen", nach denen immer noch in vielen Betrieben gearbeitet wird.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV)

Die Vorschrift 2 der DGUV regelt die Begriffe und die dazugehörigen Einsatzzeiten zur Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung. Achtung: Jede Unfallversicherung (BG) hat ihre eigene V2, die bei den Details manchmal vom verlinkten Muster abweichen können.

DGUV Vorschrift 2 (DGUV V2)

Gesetzliche Vorgaben zur betriebsmedizinischen Betreuung

Die zentralsten Vorgaben, die Notwendigkeit und Einsatz von Betriebsmedizinern regeln, sind gewiss das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) sowie die DGUV Vorschrift 2 (DGUV V2). Neben diesen Regelungen gibt es jedoch noch eine Fülle weiterer Vorschriften und Verordnungen, zu denen wir Sie gerne beraten. Einige davon sind weiter unten genannt und verlinkt. Diese Liste erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Die Gefahrstoffverordnung regelt den betrieblichen Umgang mit Gefahrstoffen. Hier findet sich z.B. die Verpflichtung, den Betriebsarzt bei Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung bezüglich Gefahrstoffen hinzuzuziehen.

Die Biostoffverordnung regelt den betrieblichen Umgang mit Biostoffen. Hier findet sich z.B. die Verpflichtung, den Betriebsarzt bei Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung bezüglich Biostoffen hinzuzuziehen.

Biostoffverordnung (BioStoffV)

Das Mutterschutzgesetz regelt die Arbeitgeberverpflichtungen im Rahmen von Schwangerschaft und Stillzeit. Hier findet sich z.B. die Verpflichtung, den Betriebsarzt bei Gefährdungsbeurteilung und Beratung von schangeren oder stillenden Beschäftigten hinzuzuziehen.

Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Im Arbeitszeitgesetz finden sich die wichtigsten Regularien zu den Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter. Hier ist z.B. geregelt, dass in der Nachtschicht beschäftigte Mitarbeiter ein Anrecht auf regelmäßige Beratung durch den Betriebsarzt haben.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Hier wird u.a. geregelt, welchen Gefährdungen Jugendliche bei ihrer Arbeit unter welchen Umständen ausgesetzt werden dürfen. Wir beraten Sie hierzu gerne!

Jugendarbeitschutzgesetz (JArbSchG)

Die Arbeitsmedizinischen Regeln geben Best Practise Vorgaben zur praktischen Anwendung der ArbMedVV. Sie haben Vermutungswirkung, d.h. Sie "können davon ausgehen, dass die in der AMR konkretisierten Anforderungen der ArbMedVV erfüllt sind".

Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)

In den AMEs finden Sie gesichertes arbeitsmedizinisches Wissen zur Gesunderhaltung Ihrer Mitarbeiter. Während Sie das Schutzziel der AMRs einhalten müssen, haben die AMEs reinen Empfehlungscharakter.

Arbeitsmedizinische Empfehlungen (AME)

Im neunten Sozialgesetzbuch Paragraph 167 Absatz 2 findet sich die gesetzliche Grundlage zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM).

Sozialgesetzbuch IX
§167 Abs. 2 (BEM)

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